Unser Auftritt auf der Hannover Messe im April 2017 wird als Meilenstein gelten!
Eine im ersten Quartal 2017 durchgeführte Analyse der vorhandenen technischen Basis der BeeComp Technologies Inc. ergab das Folgende:
- Herr Gundelsheimer verweigerte die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Gründungsvereinbarungen, sollte er nicht über die erhaltenen Aktien hinaus eine erhebliche zusätzliche Bezahlung bekommen.
- Für das von Herrn Gundelsheimer als seine Entwicklung der BeeComp Technologies Inc. gegen die Aktienmehrheit verfügbar zu machende Knowhow zur Veredelung von Papierwaben und zur Herstellung hochfester Sandwich-Wabenplatten existierten WELTWEIT KEINE BESTEHENDEN SCHUTZRECHTE von Herbert Gundelsheimer, die die BeeComp hätte nutzen können.
- Die Technologie fürzu viele unterschiedliche Anforderungen entsprach nicht mehr dem Stand der Technik und die damit zu produzierenden Sandwichplatten waren für die betrachteten globalen Marktsegmente zu teuer.
- Die in der Zwischenzeit geforderten Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards konnten nicht mehr erfüllt werden.
- Die von Herrn Gundelsheimer für die Fa. Vöhringer konzipierte Fertigungsanlage für die kontinuierliche Herstellung von Sandwichplatten mit einem veredelten Papierwabenkern hat nie produziert. Diese Anlage war in jeder Beziehung eine Fehlkonstruktion und damit auch als „Referenzanlage“ vollkommen untauglich.
Hierzu erstellte Herr Fünfgeld seinerzeit eine Begutachtung für die BeeComp Technologies Inc., die zu dem gleichen Ergebnis kam.
Fazit: Es gab zu diesem Zeitpunkt schlichtweg keine vermarktbare Technologie von Herrn Gundelsheimer!
Deshalb wird unser Auftritt auf der Hannover Messe im April 2017 als wichtiger Meilenstein gelten.